Uni Karlsruhe Maschinenbau WS 07/08
Mai 22, 2012, 19:12:09 pm *
Willkommen Gast. Bitte einloggen oder registrieren.

Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge
News: n Forum für die "neuen"
 
   Übersicht   Hilfe Suche Einloggen Registrieren  
Seiten: [1]
  Drucken  
Autor Thema: Fristverlängerung  (Gelesen 628 mal)
Cojones
Full Member
***
Beiträge: 101


Profil anzeigen
« am: September 05, 2010, 19:36:57 pm »

hi leute!
ich bin mir nicht ganz sicher, deshalb frag ich mal nach, vllt weiß jemand bescheid...bin jetzt ja auch im 6. semester wie ihr alle und habe diesen sommer noch 2-3 prüfungen aus dem vordiplom geschrieben bzw. zu schreiben, die ich zum ersten mal probiert hab. wenn ich eine, oder lass es mehrere sein, was ich nicht hoffe^^, nicht bestehe, dann müsste ich einen fristverlängerungsantrag schreiben, damit ich sie im 7. oder 8. nochmal machen darf,da ich ja nochmal schriftlich zum 2. versuch ran darf egtl.... seh ich das richtig? oder müsste ich gleich ins mündliche für diese prüfungen? weiß da einer bescheid? danke schonmal
Gespeichert
Freezer
Newbie
*
Beiträge: 22


Profil anzeigen
« Antworten #1 am: September 05, 2010, 21:48:14 pm »

darfst/musst die das 2. mal schriftlich machen, gleich ins mündliche gibts nicht
Gespeichert
xs
Jr. Member
**
Beiträge: 65


Profil anzeigen
« Antworten #2 am: September 05, 2010, 23:26:46 pm »

Fristverlängerung? Das geht? Heißt das, dass auch die V2 Regelung nicht wirklich durchgesetzt wird?
Gespeichert
☼
Hero Member
*****
Beiträge: 1149


Profil anzeigen
« Antworten #3 am: September 06, 2010, 10:08:34 am »

Mein Wissensstand ist, dass man das Vordiplom bis nach dem 6. haben soll, es aber bis nachm 7. akzeptiert wird.
Gespeichert
Freezer
Newbie
*
Beiträge: 22


Profil anzeigen
« Antworten #4 am: September 06, 2010, 11:07:54 am »

Fristverlängerung? Das geht? Heißt das, dass auch die V2 Regelung nicht wirklich durchgesetzt wird?
Grundsätzlich gehts, muss aber ein Antrag geschrieben werden (ähnlich Härtefall-Antrag), und dass der auch aktzeptiert wird ist natürlich nicht garantiert, hängt wohl von den Gründen usw. ab.
Gespeichert
yeehaw
Newbie
*
Beiträge: 3


Profil anzeigen
« Antworten #5 am: September 06, 2010, 12:07:10 pm »

Ich würd erst mal ins scm zum herrn schwarz gehen und mich beraten lassen.
Es war bisher so dass man sich nach dem 6ten semester fürs 7te zurückmelden konnte ohne alle
Prüfungen im Vordiplom bestanden zu haben. D.h. du kannst nach dem 7ten deine restlichen VD Klausuren
schreiben. Blöd wirds nur wenn die Ergebnisse dann länger auf sich warten lassen als die Rückmeldefrist dauert.
Dann wird man vorläufig exmatrikuliert und wieder eingeschrieben wenn die Ergebnisse rausgekommen sind (und
man bestanden hat Zwinkernd.
So wars bisher, ging also ohne Antrag. Aber lieber nochmal im Scm und studienbüro nachfragen, vielleicht hat sich was geändert.
Gespeichert
Seiten: [1]
  Drucken  
 
Gehe zu:  

Powered by MySQL Powered by PHP Powered by SMF 1.1.10 | SMF © 2006, Simple Machines LLC Prüfe XHTML 1.0 Prüfe CSS